Umsatzsteuer - Grenzwerte

Regelung § Abs Z Wert
Kleinunternehmerregelung: Umsatzgrenze pro Kalenderjahr (netto) 6 1 27 € 30.000
Toleranzgrenze für Kleinunternehmer: einmaliges Überschreiten der Umsatzgrenze innerhalb von fünf Kalenderjahren 6 1 27 15%
Touristenexport: Rechnungsbetrag (brutto) höher als 7 1 3c € 75
Angabe UID des Leistungsempfängers bei Entgelt zzgl. USt von über 11 1 2 € 10.000
Kleinbetragsrechnung bis Rechnungsgesamtbetrag von max. 11 6   € 150
Grenze für Zuordnung von Gegenständen zum Unternehmen (Mindestnutzung) 12 2 1 10%
Freigrenze für Vorsteuerberichtigung 12 13   € 220
Istbesteuerung - Umsatzgrenze bei gewerblichen Einkünfte und Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft 17 2 2 Istbesteuerung solange keine Buchführungspflicht
Istbesteuerung - Umsatzgrenze bei Einkünften gem. § 22 Z 1 EStG: 17 2 1 keine
Istbesteuerung - Umsatzgrenze bei sonstigen Einkünften: Gesamtumsatz in einem der beiden vorangegangenen Kalenderjahre nicht mehr als 17 2 2 € 110.000
UVA Einreichung darf unterbleiben, wenn USt-Vorauszahlung rechtzeitig entrichtet wird und die steuerbaren Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr nicht überstiegen haben (VO BGBl II 2002/462) 21 1   € 100.000
UVA vierteljährlich: Für Unternehmer, deren steuerbare Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr nicht überstiegen haben 21 2   € 30.000
Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung für einen Kleinunternehmer, dessen steuerbare Umsätze im Jahr die Grenze nicht übersteigen und für das Veranlagungsjahr keine Steuer zu entrichten ist. 21 6   €7.500
Verspätungszuschlag für zusammenfassende Meldung 21 9   1% der BMG,
max. € 2.200

Quelle:

Die angegebenen Bestimmungen beziehen sich auf das Umsatzsteuergesetz

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