Spekulationsfristen

Vermögensgegenstand Frist
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 10 Jahre
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
bei denen innerhalb von 10 Jahren
eine Absetzung gem. § 28 (3) EStG erfolgte
15 Jahre
Selbstbewohnte Eigenheime und Eigentumswohnungen
unter bestimmten Voraussetzungen
2 Jahre
Andere Wirtschaftsgüter 1 Jahr

Einkünfte aus Spekulationsgeschäften (gesamt für alle Spekulationsgeschäfte innerhalb des Kalenderjahren) bis € 440,- sind steuerfrei. 

 

Spekulationsgeschäfte liegen nicht vor, soweit die Einkünfte aus den Veräußerungsgeschäften zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 6 EStG gehören.

 

Spekulationsgeschäfte liegen nicht vor, wenn Wirtschaftsgüter infolge eines behördlichen Eingriffs oder zur Vermeidung eines solchen nachweisbar unmittelbar drohenden Eingriffs veräußert werden.

Quelle:

§ 30 Einkommensteuergesetz 1988

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