Sicherheitsvertrauenspersonen

von Arbeitnehmer bis Arbeitnehmer Anzahl der
Sicherheitsvertrauenspersonen
11 50 1
51 100 2
101 300 3
301 500 4
501 700 5
701 900 6
901 1400 7
1401 2200 8
2201 3000 9
3001 3800 10

Für je weitere 800 Arbeitnehmer/innen ist jeweils eine zusätzliche Sicherheitsvertrauensperson zu bestellen. Bruchteile von 800 werden für voll gerechnet. 

Quelle:

§ 10 und § 11 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

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