Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz
| Pflegebedarf in Stunden pro Monat | Pflegestufe | Pflegegeld monatlich 2009-2010 |
Pflegegeld monatlich 2005-2008 |
|---|---|---|---|
| mehr als 50 Stunden | 1 | 154,20 Euro | 148,30 Euro |
| mehr als 75 Stunden | 2 | 284,30 Euro | 273,40 Euro |
| mehr als 120 Stunden | 3 | 442,90 Euro | 421,80 Euro |
| mehr als 160 Stunden | 4 | 664,30 Euro | 632,70 Euro |
| mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist | 5 | 902,30 Euro | 859,30 Euro |
| mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist |
6 | 1.242,00 Euro | 1.172,70 Euro |
| mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oderein gleich zu achtender Zustand vorliegt | 7 | 1.655,80 Euro | 1.562,10 Euro |
Quelle:
§ 5 Bundespflegegeldgesetz




