Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz

Pflegebedarf in Stunden pro Monat Pflegestufe Pflegegeld monatlich
2011
mehr als 60 Stunden 1 154,20 Euro
mehr als 85 Stunden 2 284,30 Euro
mehr als 120 Stunden 3 442,90 Euro
mehr als 160 Stunden 4 664,30 Euro
mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist 5 902,30 Euro
mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des
Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist
6 1.260,00 Euro
mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oderein gleich zu achtender Zustand vorliegt 7 1.655,80 Euro

Historische Werte

Pflegegeld 2005-2010

Quelle:

§ 5 Bundespflegegeldgesetz

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