Grenz- und Pauschalbeträge Dienstnehmer

Regelung Inhalt Betrag
§ 41 Abs 1 Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften bei anderen Einkünfte von über € 730,00
§ 41 Abs 3 Veranlagungsfreibetrag für andere Einkünfte (einschleifend)
€ 730,00
§ 3 Abs. 1 Z. 14 Geldwerter Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen € 365,00
§ 3 Abs. 1 Z. 14 dabei empfangene Sachzuwendungen € 186,00
§ 3 Abs. 1 Z. 15 a Freibetrag für Zukunftssicherung € 300,00
§ 3 Abs. 1 Z. 15 b Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligung € 1 460,00
§ 16 Abs. 3 Werbungskostenpauschalbetrag € 132,00
§ 104 Landarbeiterfreibetrag € 171,00
§ 105 Amtsbescheinigung und Opferausweis € 801,00
§ 68 Abs. 1 u. 6 Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Überstundenzuschläge für Sonntags-, Feiertags- u. Nachtarbeit:
Wenn Leistung überwiegend bei Tag
Wenn Leistung überwiegend bei Nacht


€ 360,00
€ 540,00
§ 68 Abs. 2 50%-Überstundenzuschlag: Zusätzlich zu § 68 Abs. 1 sind Zuschläge für die ersten 10 Überstunden steuerfrei, höchstens jedoch € 86,00
§ 3 Abs. 1 Z. 17 Gutscheine steuerfrei für Essen in Betriebskantine oder Gaststätte € 4,40
§ 3 Abs. 1 Z. 17 Steuerfreie Lebensmittelgutscheine € 1,10

Quelle:

Die Angabe der Paragrafen bezieht sich auf das Einkommensteuergesetz 1988

Seite drucken | PDF erstellen |