Lehrlingsausbildungsprämie
Für jedes aufrechte Lehrverhältnis im Wirtschaftsjahr steht die Lehrlingsausbildungsprämie zu. Voraussetzung ist, dass das Lehrverhältnis nach Ablauf der Probezeit in ein definitives umgewandelt wird.
Höhe: 1.000 EUR pro Lehrling pro Wirtschaftsjahr
Eine Lehrlingsausbildungsprämie gebührt nur für die Ausbildung von Lehrlingen auf Grund eines Lehrverhältnisses, das vor dem 28. Juni 2008 begonnen hat. Die Lehrlingsausbildungsprämie ist letztmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) 2012 anwendbar.
Quelle:
§ 108f Einkommensteuergesetz 1988




