Kündigungsfristen Dienstnehmer

Bei Kündigungsfristen sind die Regelungen von 

  • Sondergesetzen,
  • Kollektivverträgen,
  • Betriebsvereinbarungen und
  • Dienstverträge

zu beachten. Im folgenden sind die gesetzlichen Regekungen dargestellt: 

Arbeiter

Anwendung Frist
Allgemein 14 Tage

Für alle Arbeiter, die nicht unter die Gewerbeordnung bzw. sonstige Sondergesetze fallen, sieht das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) Sonderreglungen vor.

Angestellte - Dienstgeberkündigung

Anwendung Frist
unter 2 Dienstjahren 6 Wochen
3 - 5 DIenstjahre 2 Monate
6 - 15 DIenstjahre 3 Monate
16 - 25 DIenstjahre 4 Monate
ab dem 26. DIenstjahr 5 Monate

Die Kündigung kann jeweils zum Quartalsende ausgesprochen werden. 

Angestellte - Dienstnehmerkündigung

Anwendung Frist
Allgemein 1 Monat

Die Kündigung kann jeweils zum Monatsende ausgesprochen werden. 

Quelle:

§ 20 Angestelltengesetz

§ 77 Gewerbeordnung 1859

§ 1159 - § 1159c Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

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