Kündigungsfristen Dienstnehmer
Bei Kündigungsfristen sind die Regelungen von
- Sondergesetzen,
- Kollektivverträgen,
- Betriebsvereinbarungen und
- Dienstverträge
zu beachten. Im folgenden sind die gesetzlichen Regekungen dargestellt:
Arbeiter
| Anwendung | Frist |
|---|---|
| Allgemein | 14 Tage |
Für alle Arbeiter, die nicht unter die Gewerbeordnung bzw. sonstige Sondergesetze fallen, sieht das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) Sonderreglungen vor.
Angestellte - Dienstgeberkündigung
| Anwendung | Frist |
|---|---|
| unter 2 Dienstjahren | 6 Wochen |
| 3 - 5 DIenstjahre | 2 Monate |
| 6 - 15 DIenstjahre | 3 Monate |
| 16 - 25 DIenstjahre | 4 Monate |
| ab dem 26. DIenstjahr | 5 Monate |
Die Kündigung kann jeweils zum Quartalsende ausgesprochen werden.
Angestellte - Dienstnehmerkündigung
| Anwendung | Frist |
|---|---|
| Allgemein | 1 Monat |
Die Kündigung kann jeweils zum Monatsende ausgesprochen werden.
Quelle:
§ 20 Angestelltengesetz
§ 77 Gewerbeordnung 1859
§ 1159 - § 1159c Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)




