Konsolidierungsgrenze

Ein Mutterunternehmen ist von der Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichtes befreit, wenn am Abschluss-Stichtag und am vorhergehenden Abschluss-Stichtag mindestens zwei der drei folgenden Merkmale nicht überschritten werden: 

Bruttomethode ab 1.1.2008 bis 31.12.2007 bis 31.12.2004
Bilanzsumme € 21,0 Mio € 17,52 € 15,0 Mio
Umsatzerlöse € 42,0 Mio € 35,04 € 30,0 Mio
Ø Arbeitnehmer 250 250 250
Nettomethode ab 1.1.2008 bis 31.12.2007 bis 31.12.2004
Bilanzsumme € 17,5 Mio € 14,6 € 12,5 Mio
Umsatzerlöse € 35,0 Mio € 29,2 € 25,0 Mio
Ø Arbeitnehmer 250 250 250

Unter der Bruttomethode ist die Summierung der Werte der Muttergesellschaft und der Tochterunternehmen, die in den Konzernunternehmen einzubeziehen wären, zu verstehen. 

 

Unter der Nettomethode ist der jener Wert zu verstehen, der sich bei einem aufgestellten Konzernabschluss ergeben würde. 

Quelle:

§ 246 (1) Unternehmensgesetzbuch

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