Vergebührung Bestandsverträge

Tatbestand Bemessungsgrundlage Betrag% Anmerkung
Jagdpachtverträge Entgelt 2% § 33 TP 5 GebG
elektronisch signierter Vertrag Entgelt idR 1% Erlass des BMF vom 8.1.2008 GZ BMF-280000/0087-IV/2/2008
mündlicher Vertragsabschluss frei -,- Rz 129 GebR
schriftliches Angebot/schriftliche Annahme Entgelt idR 1% § 15 Abs 2 GebG, Rz 475 GebR
mündliches Angebot/schriftliche Annahme Entgelt idR 1% Rz 476 GebR
schriftliches oder mündliches Angebot/schlüssige Annahme frei -,- Rz 432 GebR
Gleichschriften frei -,-  
einseitiger Kündigungsverzicht frei -,- Rz 707 GebR
beidseitiger Kündigungsverzicht Entgelt idR 1% Rz 708 GebR
Hauptleistung inklusive öffentlicher Abgaben Brutto-Monats-Entgelt x 12 x Jahre idR 1% Rz 669-747 GebR
Nebenleistungen spezial:      
Betriebskosten, wenn nicht nachgewiesen € 1,30/m² pm / + USt x Jahre x 1%   Rz 686 GebR
Heizkosten, wenn nicht nachgewiesen € 0,58/m² pm / + USt x Jahre x 1%   Rz 686 GebR
Warmwasserkosten, wenn nicht nachgewiesen € 0,29/m² pm / + USt x Jahre x 1%   Rz 686 GebR
Anteil für besondere Aufwendungen geschätzt pm / + USt x Jahre x 1%   Rz 681 GebR
Anteil vermietete Einrichtungsgegenstände geschätzt pm / + USt x Jahre x 1%   Rz 681 GebR
Verpflichtung zum Abschluss eines Wärmeversorgungsvertrages effektive Kosten x Jahre x 1%   Rz 683 GebR
Verpflichtung Thermenwartung effektive Kosten x Jahre x 1% oder € 150,- pa x Jahre x 1%, wenn nicht nachgewiesen   Rz 689 GebR
Ausmalverpflichtung am Ende des Mietverhältnisses € 11,-/m² einmalig x 1%   Rz 689 GebR
Verpflichtung zum Abschluss einer Haushaltsversicherung effektive Kosten pa bzw € 2,-/m² pa aber mind € 90,- x Jahre x 1%   Rz 687 GebR
Verpflichtung zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung effektive Kosten pa x Jahre x 1%   Rz 687 GebR
Bürgschaftsverpflichtung als Bürge und Zahler, Schadlos- oder Ausfallbürgschaft oder Schuldbeitritt Entgelt idR 1% gesonderte schriftliche Anzeige gem § 33 TP 7 GebG verpflichtend Gebührenschuldner ist der Gläubiger Rz 749-759 GebR

Quelle:

Die Zusammenstellung wurde freundlicherweise von Ing. Mag. Walter Stingl zur Verfügung gestellt. 

Seite drucken | PDF erstellen |