Tages- und Nächtigungsgebühren Inland

Taggelder

Rechtslage bis 2007 Rechtslage ab 2008
€ 26,40 für 24 Stunden € 26,40 für 24 Stunden
Zwölftelung Zwölftelung
kalendermäßige Abrechnung
nur bei lohngestaltender
Vorschrift
Wahlrecht zwischen Abrechnung nach
Kalendertagen (auch ohne
lohngestaltende Vorschrift) oder
24h-Regelung. Wahlrecht kann
bei jeder einzelnen Dienstreise
ausgeübt werden.

Nächtigungsgelder

Rechtslage bis 2008 Rechtslage ab 2009
Tatsächliche Kosten oder
Pauschalsatz von € 15
Tatsächliche Kosten oder
Pauschalsatz von € 15
keine Beschränkung Beschränkung teilweise mit 6 Monaten
siehe dazu § 3 (1) Z 16b EStG

Quelle:

§ 26 Z 4 Einkommensteuergesetz 1988

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