Tages- und Nächtigungsgebühren Inland
Taggelder
| Rechtslage bis 2007 | Rechtslage ab 2008 |
|---|---|
| € 26,40 für 24 Stunden | € 26,40 für 24 Stunden |
| Zwölftelung | Zwölftelung |
| kalendermäßige Abrechnung nur bei lohngestaltender Vorschrift |
Wahlrecht zwischen Abrechnung nach Kalendertagen (auch ohne lohngestaltende Vorschrift) oder 24h-Regelung. Wahlrecht kann bei jeder einzelnen Dienstreise ausgeübt werden. |
Nächtigungsgelder
| Rechtslage bis 2008 | Rechtslage ab 2009 |
| Tatsächliche Kosten oder Pauschalsatz von € 15 |
Tatsächliche Kosten oder Pauschalsatz von € 15 |
| keine Beschränkung | Beschränkung teilweise mit 6 Monaten siehe dazu § 3 (1) Z 16b EStG |
Quelle:
§ 26 Z 4 Einkommensteuergesetz 1988




