Pauschalierung für Gastwirte

geregelt in VO BGBl II 149/2007
EStR Rz 4287 ff
Voraussetzungen keine Buchführung (weder Pflicht noch freiwillig)
Vorjahresumsatz bis max. 255.000
Bindung bei der Einkommensteuer: keine
Bei der Umsatzsteuer: 2 Jahre
2 Jahre Karenz bei Wechsel zu einer anderen Umsatzsteuer-Pauschalierung
Pauschalierung Einkommensteuer Gewinn = 5,5 % der Bruttoeinnahmen + 2.180 Euro
Mindestgewinn: € 10.900
Pauschalierungsmethode Vollpauschalierung, alle Betriebsausgaben sind umfasst
Pauschalierung Umsatzsteuer Die Vorsteuer beträgt 5,5 % der Bruttoeinnahmen ohne Getränke + Vorsteuer von Anschaffungen im Anlagevermögen über € 1.000,-, von Grundstücken, Getränken, Rohstoffen und Halberzeugnissen

Pauschalierung für Lebensmittelhandel

geregelt in VO BGBl II 228/1999
EStR Rz 4310 ff
Voraussetzungen keine Buchführung (weder Pflicht noch freiwillig)
Umsatz (§ 125 BAO) maximal € 400.000
Bindung bei der Einkommensteuer: keine
Bei der Umsatzsteuer: 2 Jahre
2 Jahre Karenz bei Wechsel zu einer anderen Umsatzsteuer-Pauschalierung
Pauschalierung Einkommensteuer Gewinn = 2,0 % der Bruttoeinnahmen + 3.630 Euro
Pauschalierungsmethode Vollpauschalierung, alle Betriebsausgaben sind umfasst
Pauschalierung Umsatzsteuer Die Vorsteuer beträgt 7,0 % der Bruttoeinnahmen der Lebensmittel ohne Getränke + Vorsteuer von Anschaffungen im Anlagevermögen über € 1.000,-, von Grundstücken, Getränken, übrigen Handelswaren und Fremdlöhnen

Pauschalierung für Drogisten

geregelt in VO BGBl II 229/1999
EStR Rz 4324 ff
Voraussetzungen keine Buchführung (weder Pflicht noch freiwillig)
Umsatz (§ 125 BAO) maximal € 400.000
Bindung bei der Einkommensteuer: keine
Bei der Umsatzsteuer: 2 Jahre
2 Jahre Karenz bei Wechsel zu einer anderen Umsatzsteuer-Pauschalierung
Pauschalierung Einkommensteuer Betriebsausgaben: 12 %, max. € 26.400 (wie Basispauschalierung)
Pauschalierungsmethode wie Basispauschalierung
Pauschalierung Umsatzsteuer Die Vorsteuer beträgt 1,8 % der Umsätze (wie Basispauschalierung)

Pauschalierung für Handelsvertreter

geregelt in VO BGBl II 95/2000
EStR Rz 4355 ff
Voraussetzungen keine
Bindung bei der Einkommensteuer: keine
Bei der Umsatzsteuer: 2 Jahre
2 Jahre Karenz bei Wechsel zu einer anderen Umsatzsteuer-Pauschalierung
Pauschalierung Einkommensteuer Betriebsausgaben: 12 % der Umsätze gem. § 125 BAO, max. € 5.825
Pauschalierungsmethode Die Pauschalierung umfasst Tagesgelder, Räume im Wohnungsverband, Bewirtungsspesen, üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben
Pauschalierung Umsatzsteuer Die Vorsteuer beträgt 12,0 % des Betriebsausgabenpauschales, max. € 699

Pauschalierung für Künstler, Schriftsteller

geregelt in VO BGBl II 417/2000
EStR Rz 4361 ff
Voraussetzungen keine Buchführung (weder Pflicht noch freiwillig)
Umsatz (§ 125 BAO) maximal € 400.000
Bindung bei der Einkommensteuer: keine
Bei der Umsatzsteuer: 2 Jahre
2 Jahre Karenz bei Wechsel zu einer anderen Umsatzsteuer-Pauschalierung
Pauschalierung Einkommensteuer Betriebsausgaben: 12 % der Umsätze gem. § 125 BAO, max. € 8.725,-
Pauschalierungsmethode Die Pauschalierung umfasst Tagesgelder, Räume im Wohnungsverband, Bewirtungsspesen, üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben, technische Hilfsmittel, Telefon, Büromaterial, Fachliteratur, Eintrittsgelder, Kleidung, Kosmetika, Proberäume, Atelier
Pauschalierung Umsatzsteuer Die Vorsteuer beträgt 12,0 % des Betriebsausgabenpauschales, max. € 1.047 zuzüglich nicht pauschalierter Vorsteuer
Seite drucken | PDF erstellen |