Pauschalierung für Gastwirte
| geregelt in | VO BGBl II 149/2007 EStR Rz 4287 ff |
|---|---|
| Voraussetzungen | keine Buchführung (weder Pflicht noch freiwillig) Vorjahresumsatz bis max. 255.000 |
| Bindung | bei der Einkommensteuer: keine Bei der Umsatzsteuer: 2 Jahre 2 Jahre Karenz bei Wechsel zu einer anderen Umsatzsteuer-Pauschalierung |
| Pauschalierung Einkommensteuer | Gewinn = 5,5 % der Bruttoeinnahmen + 2.180 Euro Mindestgewinn: € 10.900 |
| Pauschalierungsmethode | Vollpauschalierung, alle Betriebsausgaben sind umfasst |
| Pauschalierung Umsatzsteuer | Die Vorsteuer beträgt 5,5 % der Bruttoeinnahmen ohne Getränke + Vorsteuer von Anschaffungen im Anlagevermögen über € 1.000,-, von Grundstücken, Getränken, Rohstoffen und Halberzeugnissen |
Pauschalierung für Lebensmittelhandel
| geregelt in | VO BGBl II 228/1999 EStR Rz 4310 ff |
|---|---|
| Voraussetzungen | keine Buchführung (weder Pflicht noch freiwillig) Umsatz (§ 125 BAO) maximal € 400.000 |
| Bindung | bei der Einkommensteuer: keine Bei der Umsatzsteuer: 2 Jahre 2 Jahre Karenz bei Wechsel zu einer anderen Umsatzsteuer-Pauschalierung |
| Pauschalierung Einkommensteuer | Gewinn = 2,0 % der Bruttoeinnahmen + 3.630 Euro |
| Pauschalierungsmethode | Vollpauschalierung, alle Betriebsausgaben sind umfasst |
| Pauschalierung Umsatzsteuer | Die Vorsteuer beträgt 7,0 % der Bruttoeinnahmen der Lebensmittel ohne Getränke + Vorsteuer von Anschaffungen im Anlagevermögen über € 1.000,-, von Grundstücken, Getränken, übrigen Handelswaren und Fremdlöhnen |
Pauschalierung für Drogisten
| geregelt in | VO BGBl II 229/1999 EStR Rz 4324 ff |
|---|---|
| Voraussetzungen | keine Buchführung (weder Pflicht noch freiwillig) Umsatz (§ 125 BAO) maximal € 400.000 |
| Bindung | bei der Einkommensteuer: keine Bei der Umsatzsteuer: 2 Jahre 2 Jahre Karenz bei Wechsel zu einer anderen Umsatzsteuer-Pauschalierung |
| Pauschalierung Einkommensteuer | Betriebsausgaben: 12 %, max. € 26.400 (wie Basispauschalierung) |
| Pauschalierungsmethode | wie Basispauschalierung |
| Pauschalierung Umsatzsteuer | Die Vorsteuer beträgt 1,8 % der Umsätze (wie Basispauschalierung) |
Pauschalierung für Handelsvertreter
| geregelt in | VO BGBl II 95/2000 EStR Rz 4355 ff |
|---|---|
| Voraussetzungen | keine |
| Bindung | bei der Einkommensteuer: keine Bei der Umsatzsteuer: 2 Jahre 2 Jahre Karenz bei Wechsel zu einer anderen Umsatzsteuer-Pauschalierung |
| Pauschalierung Einkommensteuer | Betriebsausgaben: 12 % der Umsätze gem. § 125 BAO, max. € 5.825 |
| Pauschalierungsmethode | Die Pauschalierung umfasst Tagesgelder, Räume im Wohnungsverband, Bewirtungsspesen, üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben |
| Pauschalierung Umsatzsteuer | Die Vorsteuer beträgt 12,0 % des Betriebsausgabenpauschales, max. € 699 |
Pauschalierung für Künstler, Schriftsteller
| geregelt in | VO BGBl II 417/2000 EStR Rz 4361 ff |
|---|---|
| Voraussetzungen | keine Buchführung (weder Pflicht noch freiwillig) Umsatz (§ 125 BAO) maximal € 400.000 |
| Bindung | bei der Einkommensteuer: keine Bei der Umsatzsteuer: 2 Jahre 2 Jahre Karenz bei Wechsel zu einer anderen Umsatzsteuer-Pauschalierung |
| Pauschalierung Einkommensteuer | Betriebsausgaben: 12 % der Umsätze gem. § 125 BAO, max. € 8.725,- |
| Pauschalierungsmethode | Die Pauschalierung umfasst Tagesgelder, Räume im Wohnungsverband, Bewirtungsspesen, üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben, technische Hilfsmittel, Telefon, Büromaterial, Fachliteratur, Eintrittsgelder, Kleidung, Kosmetika, Proberäume, Atelier |
| Pauschalierung Umsatzsteuer | Die Vorsteuer beträgt 12,0 % des Betriebsausgabenpauschales, max. € 1.047 zuzüglich nicht pauschalierter Vorsteuer |




