Absetzbeträge

Absetzbetrag jährlich Betrag 2008 in €
Alleinverdiener/Alleinerzieher AB  
   ohne Kind 364
   bei einem Kind 494
   bei zwei Kindern 669
   für jedes weitere Kind zusätzlich 220
Zuverdienstgrenze des Ehepartners 2.200
Zuverdienstgrenze bei mindestens einem Kind 6.000
Unterhaltsabsetzbetrag  
   für das erste Kind 306,00
   für das zweite Kind 458,40
   für jedes weitere Kind 610,80
Kinderabsetzbetrag (pro Kind) 610,80
Mehrkinderzuschlag
   (ab dem 3. Kind
   Haushaltseinkommen
   begrenzt)
436,80
Verkehrsabsetzbetrag 291
Arbeitnehmerabsetzbetrag 54
Grenzgängerabsetzbetrag 54
Pensionistenabsetzbetrag 400

Quelle:

§ 33 Einkommensteuergesetz 1988

Seite drucken | PDF erstellen |