Absetzbeträge Einkommensteuer

Absetzbetrag jährlich Betrag ab 2009 in €
Alleinverdiener/Alleinerzieher AB  
   ohne Kind 364
   bei einem Kind 494
   bei zwei Kindern 669
   für jedes weitere Kind zusätzlich 220
Zuverdienstgrenze des Ehepartners 2.200
Zuverdienstgrenze bei mindestens einem Kind 6.000
Unterhaltsabsetzbetrag  
   für das erste Kind 350,40
   für das zweite Kind 525,60
   für jedes weitere Kind 700,80
Kinderabsetzbetrag (pro Kind) 700,80
Mehrkinderzuschlag
   (ab dem 3. Kind
   Haushaltseinkommen
   begrenzt)
436,80
Verkehrsabsetzbetrag 291
Arbeitnehmerabsetzbetrag 54
Grenzgängerabsetzbetrag 54
Pensionistenabsetzbetrag 400
Kinderfreibetrag  
   Antrag bei einem Elternteil 220
   Antrag bei beiden Elternteilen 132

Historische Versionen:

Absetzbeträge 2008

Quelle:

§ 33 Einkommensteuergesetz 1988

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