Abschreibung bei Vermietung und Verpachtung

Anwendungsbereich Afa-Satz
Normal-AfA von Gebäuden (§ 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG) 1,5%
AfA bei Errichtung des Gebäudes vor 1915 (vgl EStR 2000 Rz 6444) 2%
Aufwendungen für nicht regelmäßig jährlich anfallende Instandhaltungsarbeiten („Großreparaturen") 1/10 auf Antrag oder sofort absetzbar
Instandsetzungsaufwendungen bei Gebäuden, die Wohnzwecken dienen („Mietwohngebäude") 1/10 zwingend
Instandsetzungsaufwendungen bei Gebäuden, die nicht Wohnzwecken dienen („keine Mietwohngebäude") 1/10 auf Antrag oder sofort absetzbar
Herstellungsaufwendungen:
Herstellungsaufwendungen iSd §§ 3 bis 5 MRG;
Herstellungsaufwendungen für geförderte Sanierungsmaßnahmen;
Herstellungsaufwendungen auf Grund des Denkmalschutzgesetzes;
1/15 auf Antrag
oder Normal-AfA
bei Finanzierung des Herstellungsaufwandes durch erhöhte (Zwangs-)Mieten mindestens 1/10 (bis 1/15) auf Antrag oder Normal-AfA
Absetzung für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) gemäß § 8 Abs 4 EStG entsprechend dem Wertverlust

Quelle:

§ 16 Einkommensteuergesetz 1988

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