Abschreibung bei Vermietung und Verpachtung
| Anwendungsbereich | Afa-Satz |
|---|---|
| Normal-AfA von Gebäuden (§ 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG) | 1,5% |
| AfA bei Errichtung des Gebäudes vor 1915 (vgl EStR 2000 Rz 6444) | 2% |
| Aufwendungen für nicht regelmäßig jährlich anfallende Instandhaltungsarbeiten („Großreparaturen") | 1/10 auf Antrag oder sofort absetzbar |
| Instandsetzungsaufwendungen bei Gebäuden, die Wohnzwecken dienen („Mietwohngebäude") | 1/10 zwingend |
| Instandsetzungsaufwendungen bei Gebäuden, die nicht Wohnzwecken dienen („keine Mietwohngebäude") | 1/10 auf Antrag oder sofort absetzbar |
| Herstellungsaufwendungen: Herstellungsaufwendungen iSd §§ 3 bis 5 MRG; Herstellungsaufwendungen für geförderte Sanierungsmaßnahmen; Herstellungsaufwendungen auf Grund des Denkmalschutzgesetzes; |
1/15 auf Antrag oder Normal-AfA |
| bei Finanzierung des Herstellungsaufwandes durch erhöhte (Zwangs-)Mieten | mindestens 1/10 (bis 1/15) auf Antrag oder Normal-AfA |
| Absetzung für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) gemäß § 8 Abs 4 EStG | entsprechend dem Wertverlust |
Quelle:
§ 16 Einkommensteuergesetz 1988




