Abschreibung im betrieblichen Bereich

Anwendungsbereich Afa-Satz
Gebäude, soweit diese unmittelbar zu mindestens 80% der Betriebsausübung eines Land- und Forstwirtes oder eines Gewerbetreibenden dienen. bis zu 3% (4% bis 2000) 1)
Bank- und Versicherungsgebäude: Bei Gebäuden, soweit diese unmittelbar dem Betrieb des Bank- und Versicherungswesens dienen; bei Gebäuden, soweit diese unmittelbar dem Betrieb ähnlicher Dienstleistungen, wie zB der Kreditvermittlung, der Versicherungsvermittlung sowie der Versicherungsberatung dienen; bis zu 2,5% 1)
Bank- und Versicherungsgebäude: bei solchen Gebäuden, die zu mindestens 80% dem Kundenverkehr dienen, bis zu 3% (4% bis 2000) 1)
Andere Betriebsgebäude bis zu 2% 1)
Nicht in Massivbauweise errichtete Gebäude (ab 2007; EStR 2000 Rz 3139a) 4% 1)
Instandsetzungsaufwendungen bei Gebäuden des Anlagevermögens, die Wohnzwecken nicht betriebszugehöriger Arbeitnehmer dienen („Mietwohngebäude") 1/10 zwingend
Investitionen für Betriebsgebäude im Interesse der Denkmalpflege 10 Jahre
Gekaufter („derivativer") Firmenwert bei Land- und Forstwirten und Gewerbetreibenden 15 Jahre
Kraftfahrzeuge: Neue Pkw und Kombinationskraftwagen (außer Fahrschul-Kfz und Kfz, die zu mindestens 80% der gewerblichen Personenbeförderung dienen); bei der Anschaffung von gebrauchten Kfz im obigen Sinne muss die Gesamtnutzungsdauer mindestens acht Jahre betragen. 12,5% (8 Jahre)
Homepage – sofern angeschafft (EStR 2000 Rz 516a) 3 Jahre

1) Durch ein Gutachten ist gesetzlich vorgeschriebene (Rest) Nutzungsdauer eines Gebäudes widerlegbar. 

Quelle:

§ 8 Einkommensteuergesetz 1988

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