Abfertigung

Dienstjahre Höhe der Abfertigung
unter 3 DIenstjahren 0 Monatsentgelte
nach Vollendung des 03. Dienstjahres 2 Monatsentgelte
nach Vollendung des 05. Dienstjahres 3 Monatsentgelte
nach Vollendung des 10. Dienstjahres 4 Monatsentgelte
nach Vollendung des 15. Dienstjahres 6 Monatsentgelte
nach Vollendung des 20. Dienstjahres 9 Monatsentgelte
nach Vollendung des 25. Dienstjahres 12 Monatsentgelte

Für Dienstverhältnisse ab dem 1.1.2003 sind nach dem BMVG (Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz) 1,53 % des sozialversicherungspflichtigen Entgeltes in eine beitriebliche Mitarbeitervorsorgekasse einzuzahlen. Weder die Geringfügigkeitsgrenze noch die Höchstbeitragsgrundlage sind in diesem Fall zu beachten. 

 

Gewerbetreibende und "Neue Selbständige" sind seit 1.1.2008 verpflichtet, 1,53 % ihrer sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlage in eine Mitarbeitervorsorgekasse einzuzahlen. Hier ist der Beitrag mit der Höchstbeitragsgrundlage nach oben begrenzt. 

Quelle:

§ 23 (1) Angestelltengesetz 1921

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